FRAUENTAG! > Chronologie

Monarchie (1848 – 1918)

Schon in der Revolution von 1848 war mit dem Wiener demokratischen Frauenverein die erste politische Organisation in Österreich entstanden, die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zum Thema machte. In der Restauration des Absolutismus war dieser Verein ebenso verboten worden wie alle anderen Vereine, die die politische Mitsprache des Bürgertums eingefordert hatten.

Der Anspruch auf Partizipation war mit staatlicher Gewalt weder in der Habsburgermonarchie noch in anderen europäischen Ländern oder in den USA dauerhaft zu unterdrücken. Es entstanden im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts Vereine und politische Parteien, die die Interessen jener, denen das enge Kurienwahlrecht eine Stimme verweigerte, vertraten. Frauen waren speziell rechtlos: Das Vereinsgesetz verbot ihnen, Mitglieder in politischen Vereinen zu werden. Das Wahlrecht schloss die allermeisten von Mitbestimmung aus. Nur Großgrundbesitzerinnen, die sich allerdings von einem Mann vertreten lassen mussten, und Lehrerinnen waren für einzelne Landtage wahlberechtigt. Auch wirtschaftlich waren Frauen im Verhältnis zu den Männern derselben sozialen Schicht benachteiligt: Bürgerlichen Frauen war der Zugang zu höherer Bildung und Ausbildung verwehrt. Das hieß, dass ihre Chancen, ihren Unterhalt selbst zu verdienen, schlecht waren. Das war aber vor allem durch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise, die dem Börsenkrach von 1873 folgte, manchmal aber auch durch Tod oder Krankheit des Familienerhalters, immer öfter notwendig. Arbeiterinnen hingegen mussten, ob verheiratet oder nicht, meist ohnehin einer Erwerbsarbeit nachgehen. Sie hatten zusätzlich gegebenenfalls nicht nur Haushalt, Mann und Kinder zu betreuen, sondern bekamen auch noch viel niedrigere Löhne als Männer.

Gegen diese die ganze Gesellschaft durchziehenden Diskriminierungen, die alle Frauen, wenn auch nicht in derselben Art und Weise, betrafen, trat die „erste“ Frauenbewegung an. Bürgerliche Frauen, organisiert im Allgemeinen Österreichische Frauenverein (AÖFV) oder im Bund Österreichischer Frauenvereine (BÖFV), forderten vor allem Zugang zu Bildung, die innerhalb der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei aktiven Arbeiterinnen forderten gleichen Lohn für gleiche Arbeit und — gemeinsam mit den Männern — Schutzmaßnahmen für Arbeiter und Arbeiterinnen. Gemeinsame, wenn auch nicht immer verbindende Forderung war jene nach dem allgemeinen, gleichen Wahlrecht auch für Frauen.

Während die Männer aller Schichten 1907 wahlberechtigt wurden, blieben die Frauen ausgeschlossen. Die wenigen, die, z. B. auf Grund ihres großen Besitzes, wahlberechtigt gewesen waren, verloren dieses Recht. Alle Wahlrechtsaktivitäten der bürgerlichen und der sozialdemokratischen Frauenbewegung konnten daran nichts ändern. Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 machte emanzipatorisches politisches Handeln schließlich fast unmöglich.

Die Erste Republik (1918 – 1933/34)

Die Gründung der Republik brachte die formale politische Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Die zentrale Forderung der ersten Frauentage war mit der Einführung eines allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts erfüllt. Konsequenterweise wurden in den ersten Jahren der Republik keine Frauentage mehr abgehalten. Die bürgerliche Frauenbewegung blieb unter den neuen, republikanischen Vorzeichen geschwächt. Politische Parteien wurden die dominanten Orte politischen Handelns. Diese konkurrierten um die Stimmen der nun wahlberechtigten Frauen. Als erste nutzte die 1918 in Abspaltung von der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) gegründete Kommunistische Partei (Deutsch-)Österreichs (KPÖ) den Frauentag 1921 als Anlass, Frauen anzusprechen und zu mobilisieren. 1924 folgte die SDAP. Diese beiden Parteien bzw. die in ihnen aktiven Frauen blieben während der gesamten Ersten Republik die Trägerinnen der Frauentage. Keine Bedeutung hatten die mit emanzipatorischen Forderungen assoziierten März-Kampftage für die „völkische“ und die katholische Frauenbewegung, auch wenn letztere Veranstaltungen unter einem ähnlichen Titel zu anderen Jahreszeiten abhielt.

Die Parolen der Frauentage spiegelten die großen geschlechterpolitischen Streitpunkte der Ersten Republik wider: die Liberalisierung des Abtreibungsverbots, die Reform des patriarchalen Eherechts und den Ausbau von Mutter- und Arbeiterinnenschutz.

Die ohnehin schlechte wirtschaftliche Situation wurde nach der Weltwirtschaftskrise von 1929 dramatisch, hunderttausende Menschen waren zu Beginn der 1930er Jahre arbeitslos. Das sich radikalisierende politische Klima war auch in den Parolen der Frauentage spürbar, wenn dort zum Kampf gegen den stärker werdenden Faschismus aufgerufen wurde. Oder wenn die Frauen als Hüterinnen des Friedens angesprochen wurden, der immer stärker gefährdet schien.

Autoritärer "Ständestaat" und Nationalsozialismus (1934 – 1945)

Die Ausschaltung des Parlaments im März 1933, das Verbot der Kommunistischen Partei im Mai desselben Jahres, der Bürgerkrieg im Februar 1934 und das darauf folgende Verbot aller sozialdemokratischen Organisationen markierten das gewaltsame Ende der demokratischen Republik. Das Recht auf Meinungsäußerung, das Demonstrations- und das Versammlungsrecht gab es nicht mehr — und damit auch keine Frauentage, auf denen politische Zustände kritisiert, Rechte eingefordert hätten werden können.

Stattdessen wollte der politische Katholizismus seine Geschlechterentwürfe durchsetzen: Die göttliche Ordnung bestimmte die männlichen Familienoberhäupter für Öffentlichkeit, also Erwerb und Politik, die Ehefrauen für Heim, Herd und Kinder. Die weltlichen Machthaber des „Ständestaates“ wollten dieses Ideal mit Doppelverdiener-Verordnung (nach der verheiratete Beamtinnen zu entlassen seien) und Mutterschutzwerk (das sich für „Familienerneuerung“ und gegen „Geburtenrückgang“ engagierte) umsetzen.

Die katholische und Teile der bürgerlichen Frauenbewegung schlossen sich der Vaterländischen Front, der Einheitspartei des autoritären „Ständestaates“, an. Die „Hauswirtschaftskammer“, die politische Vertretung aller Hausfrauen, die ihr dafür versprochen wurde, wurde allerdings nie geschaffen.

Der autoritäre „Ständestaat“ scheiterte sowohl politisch als auch ökonomisch und unterlag im März 1938 dem wesentlich aggressiveren deutschen Nationalsozialismus. Der „Anschluss“ an das national-sozialistische Deutschland bedeutete schon vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs eine weitere Eskalation staatlicher Gewalt und Unterdrückung. Der NS-Staat zog durch die Gesellschaft eine neue Scheidelinie, die zwischen Leben und Tod verlief: Leben wurde in „wertes“ und „unwertes“ eingeteilt. Für Frauen hieß das, dass die einen als „arische Mütter“ symbolisch und materiell aufgewertet, Juden und Jüdinnen, Roma, Sinti und andere in KZs gebracht, vertrieben, ermordet wurden.

Die politische Öffentlichkeit war zerstört, widerständisches Handeln nur unter Lebensgefahr möglich. Private Frauentagsfeiern von Sozialdemokrat_innen und Kommunist_innen haben vermutlich stattgefunden, aber in den Archiven und Bibliotheken keine Spuren hinterlassen. Nach der Niederlage des Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkriegs tauchten Berichte über Frauentagsfeiern in KZs und Lagern auf: Es sollte dargestellt werden, dass es der nationalsozialistischen Unterdrückungs- und Auslöschungsmaschinerie nicht gelungen war, die politischen Traditionen, die Identität seiner Opfer ganz zu vernichten.

Die Wiederaufbau-Ära (1945– 1966)

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Wiedererrichtung der Republik am 27. April 1945 knüpften die nunmehrige Sozialistische (SPÖ) und die Kommunistische Partei (KPÖ) an ihren Traditionen aus der Ersten Republik an. Dabei nahmen sie das ihnen gemeinsame, sie gleichzeitig trennende Ritual des Frauentags wieder auf. Die politischen Verhältnisse hatten sich aber durch zwei Faschismen, Holocaust und Weltkrieg grundlegend geändert. Die SPÖ war Regierungspartei geworden, die KPÖ seit 1947 in Opposition. Die letzten Spuren einer parteiunabhängigen Frauenbewegung waren vom Nationalsozialismus getilgt. Der Kalte Krieg zog einen Graben: auf der Landkarte ebenso wie im politischen System.

„Familie“ war das Versprechen des Aufbaus und des „Wirtschaftswunders“, in dem Frauen vor allem Mütter sein sollten: Als solche forderten sie — auch anlässlich der Frauentage — die Rückkehr der Kriegsgefangenen, erinnerten an die Schrecken des Krieges, mahnten die Weltmächte, den Frieden zu sichern und wünschten sich eine gute Zukunft für ihre Kinder.

Die Widersprüche der Aufbau-Gesellschaft hatten in diesem gesellschaftlichen Klima kaum Platz, Familienpolitik ersetzte Forderungen nach Frauenemanzipation. Der Frauentag wurde immer mehr zum ritualisierten Feiertag, um auf das Erreichte stolz zu sein — oder um Forderungen zu wiederholen, deren Realisierung nicht absehbar war.

Die Zeit der "zweiten" Frauenbewegung (1968 – 1989)

Das Ende der Nachkriegszeit zeigte sich auch im Entstehen neuer sozialer Bewegungen, die ihren Ort nicht mehr vorrangig in politischen Parteien hatten. Die Vorbilder der „zweiten“ Frauenbewegung stammten aus den USA, kamen über Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland nach Österreich, die Trägerinnen der Bewegung oft aus einem studentischen Milieu. Sie stellten viele bisher gültigen Grenzen in Frage: diejenige zwischen dem Privaten und dem Politischen, bezahlter und unbezahlter Arbeit, zwischen dem Möglichen und dem Unmöglichen, dem Akzeptablen und dem Abzulehnenden.

Auf der internationalen Ebene rief die UNO 1975 zum „Jahr der Frau“, später ein „Jahrzehnt der Frau“ bis 1985 aus, 1978 wurde der 8. März als „Internationaler Frauentag“ in den UNO-Kalender aufgenommen, der Frauentag damit auf das Datum fixiert.
In Österreich wurde 1972 mit der Aktion Unabhängiger Frauen (AUF) eine der ersten Gruppen der „autonomen“ Frauenbewegung gegründet. Erst am Ende der 1970er Jahre entdeckten die „Autonomen“ den Frauentag, der in SPÖ und KPÖ „überlebt“ hatte, als Agitations- und Mobilisierungsanlass.

Der gesellschaftliche Aufbruch traf in Österreich auf eine alleinregierende SPÖ, die ihre Fähigkeit zur Gesellschaftsreform unter Beweis stellen wollte: Familien- und Strafrechtsreform, die Etablierung eines Politikfeldes „Frauenpolitik“, die Schaffung eines Staatssekretariats für Frauenfragen und die Verabschiedung von Gleichbehandlungsgesetzen waren deutlich sichtbare, aber auch heftig umstrittene Zeichen.

Die Pluralisierung des Frauentags (1989 – 2011)

Die letzten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts, die achte, neunte und zehnte Dekade des Frauentags sind geprägt einerseits von seiner Pluralisierung und andererseits von seiner Institutionalisierung. Schon seit 1986 hatte Johanna Dohnal, Staatssekretärin für allgemeine Frauenfragen, im Bundeskanzleramt einen Tag der offenen Tür veranstaltet. In den 1990er Jahren lud die nunmehr zur Frauenministerin Ernannte verschiedene Projekte und Initiativen zu Frauenmessen in die Hofburg. Die Wiener Frauenstadträtin lädt zum Offenen Rathaus. Parallel dazu kann kaum mehr ein Massenmedium am „Frauentag“ vorbeigehen: Radio, Fernsehen und Tageszeitungen veröffentlichen entsprechende Schwerpunkte, Specials und Programmleisten, die die Geschlechterdifferenz thematisieren.

Schon seit Beginn der 1980er Jahre sprechen nicht mehr einfach „Frauen“ anlässlich des 8. März: 1982 hatten erstmals Lesben den Frauentag als Plattform für ihre Ansprüche nach Repräsentation und Anerkennung genutzt. Seit den 1990er Jahren artikulieren vermehrt Migrant_innen am Frauentag ihre Forderungen. Es wird offenkundig, dass Frauenleben so verschieden sind wie die ganze Gesellschaft, dass Benachteiligungen komplex, aber nachhaltig wirksam sind. In diesem Sinne hat sich der Frauentag als wandlungsfähiges Ritual erwiesen, als Ort, der von jenen angeeignet werden kann, die nicht Menschen zweiter Klasse sein wollen.