Reproduktion I

  • Karikatur 1924
    Karikatur 1924

    Laut dem bis 1975 geltenden § 144 machte sich eine "Frauenperson, welche absichtlich was auch immer für eine Handlung unternimmt, wodurch die Abtreibung ihrer Leibesfrucht verursacht oder ihre Entbindung auf solche Art, daß das Kind tot zur Welt kommt, bewirkt wird, (…) eines Verbrechens schuldig" und konnte mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In der Karikatur der sozialdemokratischen Arbeiter-Zeitung wurden "diejenigen, die sich's richten können" -Bürgerliche, die Abtreibungen in Privatsanatorien durchführen lassen konnten- jenen Proletarierinnen gegenübergestellt, "die sich's nicht richten können". 1924 wurden in Österreich 512 Personen, darunter 396 Frauen nach § 144 verurteilt. Die meisten der verurteilten Frauen hatten schlechte Schulbildung und wenig oder kein Einkommen. Sie ließen Abtreibungen heimlich und oft unter enormen gesundheitlichen Risken von Hebammen oder Kurpfuschern durchführen.
    Fotografie 1924 (17 x 13 cm)

  • Broschüre
  • Aufklärungsbroschüre 1950
    Aufklärungsbroschüre 1950

    Die vom österreichischen Gynäkologen Hermann Knaus entwickelte Kalendermethode beruhte auf der Beobachtung des weiblichen Zyklus und der Errechnung der fruchtbaren und unfruchtbaren Tage der Frau. Als allein angewandte Verhütungsmethode relativ unsicher, wurde sie 1951 als einzige Form der Empfängnisverhütung von Papst Pius XII. für tolerierbar erklärt: Grundsätzlicher Zweck der Ehe sei die Zeugung von Nachkommen, Verhütungsmethoden seien daher abzulehnen. Bei gewichtigen Gründen körperlicher oder seelischer Natur könne diese Methode aber hingenommen werden, da Enthaltsamkeit in der fruchtbaren Zeit nicht in die natürlichen Abläufe eingreife.
    Broschüre 1950 (16 x 23 cm)