Arbeit II

  • Telefonistinnen 1914
    Telefonistinnen 1914

    Die Zulassung von Frauen in der staatlichen Post- und Telegraphenverwaltung 1869 stand unter dem Aspekt der Finanzkrise der Postanstalten und dem Versorgungsmoment von Witwen und unversorgten Töchtern von öffentlich Bediensteten. Frauen wurden in den untersten beiden Gehaltsstufen entlohnt, der Beamtenstatus blieb ihnen verwehrt. Aufgrund der hohen Gebühren waren die wenigsten von ihnen krankenversichert, im Fall einer Heirat verloren sie ihren Posten. Dennoch bot um die Jahrhundertwende der Beruf der Telephonistin ledigen jungen Frauen bürgerlicher Herkunft eine der wenigen eigenständigen Existenzmöglichkeiten.
    Fotografie 1914 (17 x 12 cm)

  • Schaffnerinnen 1915
    Schaffnerinnen 1915

    Im Laufe des Ersten Weltkriegs ersetzten Frauen die Arbeitsplätze der zum Wehrdienst eingezogenen Männer. Bei den Beschäftigten der Straßenbahnen erhöhte sich der Frauenanteil von 2,3% im Jahr 1914 auf 54,1% im Jahr 1918. Nach Kriegsende mussten sie den Rückkehrern wieder weichen.
    Fotografie 1915 (17 x 13 cm)

  • Schwimmlehrerin 1917
    Schwimmlehrerin 1917

    "Ein neuer weiblicher Beruf: Der erste weibliche Schwimmlehrer (Fräulein Erna Kern) in einer Wiener Badeanstalt." Im Ersten wie im Zweiten Weltkrieg übernahmen Frauen die Arbeitsplätze der zur Front einberufenen Männer.
    Fotografie 1917 (14 x 10 cm)

  • Munitionsarbeiterinnen 1917
    Munitionsarbeiterinnen 1917

    Mit Verlauf des Ersten Weltkriegs wurden Frauen zunehmend in der Rüstungsproduktion eingesetzt. Damals wurde zum ersten Mal deutlich, wie Frauen je nach wirtschaftspolitischem Bedarf - und entgegen den ansonsten vehement propagierten Idealen "wesengemäßer" weiblicher Berufstätigkeit - als sogenannte "stille Resevearmee" eingesetzt wurden.
    Zeitschrift 1917 (15 x 10 cm)

  • Gehalt von Industrieangestellten 1928
    Gehalt von Industrieangestellten 1928

    Käthe Leichter (1895-1942) war Gründerin der Frauenabteilung der Arbeiterkammer und dokumentierte in sozialwissenschaftliche Studien die Lebenssituation schlechte Entlohnung der Arbeiterfrauen. Sie konnten sich die Frage, ob sie erwerbstätig sein wollten oder nicht, gar nicht leisten. "In Wien sind annähernd die Hälfte, in ganz Österreich schätzungsweise zwei Drittel aller erwerbsfähigen Frauen berufstätig. Nicht die Eignung, die Löhne entscheiden über die Verwendung der Frauen. Der Durchschnittslohn der Wiener Arbeiterin beträgt mit 29,38 Schilling nicht viel mehr als die Hälfte des Durchschnittslohns eines Wiener Arbeiters mit 54,72 Schilling."
    (Käthe Leichter: Zum Problem der Frauenarbeit, 1928)
    Fotografie 1928 (13 x 9 cm)

  • Lehrbetrieb 1955
    Lehrbetrieb 1955

    Für die Berufswahl sind Herkunftsmilieu und ökonomischen Zwänge von entscheidender Bedeutung. Für Johanna Dohnal (1.R., 1.v.li.) bedeutete ihre Ausbildung zum "Bürokaufmann" 1955 eine Form vom sozialem Aufstieg, da ihre Mutter noch als Hilfsarbeiterin tätig war. In ihrer späteren Funktion als Staatsekretärin für allgemeine Frauenfragen und Frauenministerin setzte sie Initiativen zur Erweiterung des engen Berufsspektrums von Mädchen. Dennoch entscheiden sich bis heute bei einem Angebot von 270 Lehrberufen in Österreich noch immer 48% der weiblichen Lehrlinge für nur drei "typischen Frauenberufe" (Einzelhandelskauffrau, Bürokauffrau und Friseurin), die deutlich schlechtere Einstiegsgehälter und Karrierechancen als technische Lehrberufe bieten.
    Fotografie 1955 (8,5 x 6 cm)

  • Teppichfabrik 1955
    Teppichfabrik 1955

    In den 1950er und 1960er Jahren stieg die österreichische Frauenerwerbstätigkeit auf 50%. Frauen waren hauptsächlich in der Landwirtschaft und Güterproduktion, wie hier in der Pottendorfer Teppichfabrik (NÖ), tätig. Anfang der 1970er Jahre sank die Frauenbeschäftigungsquote auf 44%, in den 1980er Jahren stieg sie auf 58%, verschob sich allerdings weitgehend auf den Dienstleistungssektor sowie diverse Bürotätigkeiten – Arbeitsfelder, die zumeist deutlich geringer entlohnt werden als technische oder produktionsorientierte Bereiche.
    Fotografie 1955 (18 x 12 cm)

  • Kommentar zum Gleichbehandlungsgesetz
  • Textilfabrik 1981
    Textilfabrik 1981

    Betriebsbesuch in der Fabrik Hammer-Röcke in Rohrbach (OÖ). Ein zentrales Anliegen der damaligen Staatssektretärin für allgemeine Frauenfragen Johanna Dohnal (Mitte) war die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen in Billiglohnsektoren wie der Textilindustrie.
    Fotografie 1981 (24 x 18 cm)

  • Karikatur 1981
    Karikatur 1981

    Gewerkschaften warnten schon früh vor den Auswirkungen individueller Arbeitszeitflexibilisierung auf die Arbeitnehmerinnen. Die Rationalisierungen im Produktions- und Dienstleistungssektor durch den Einsatz neuer Technologien betrafen zu allererst Frauenarbeitsplätze. Für sie hatten die neuen Arbeitszeitformen wie job-sharing, kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeit (KAPOVAZ) und Gleitzeitvereinbarungen in erster Linie schlechtere Entlohnung und geringere sozial- sowie arbeitsrechtliche Absicherung gegenüber Regelarbeitsverhältnissen zur Folge.
    Karikatur 1981 (10 x 8,5 cm)

  • Stellenanzeigen 1980/1989
    Stellenanzeigen 1980/1989

    Arbeitssuchende Frauen schickten Johanna Dohnal immer wieder Stelleninserate zu, die sich offen oder verdeckt ("abgeleisteter Präsenzdienst") nur an Männer richteten. Diese intervenierte in ihrer Funktion als Staatssekretärin für allgemeine Frauenfragen umgehend bei den ausschreibenden Stellen. 1985 wurde die geschlechtsspezifische Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst verboten.
    Zeitungsausschnitte 1980 (links), 1989 (rechts)
    (10 x 13 cm, 3,5 x 12 cm)

  • Artikel 1981
    Artikel 1981

    Eine 1981 von Franziska Fast (Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Verwaltung) in Auftrag gegebene Studie ergab, dass sich die Einkommensrelation zwischen Frauen und Männern in den letzten 25 Jahren nicht geändert hatte, obwohl die Weltkonferenz der UNO zur Dekade der Frau (1976 bis 1985) einen Weltaktionsplan zur Gleichstellung von Mann und Frau in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einstimmig beschlossen hatte.
    Artikel 1981 (21 x 28 cm)

  • Sticker 1987
    Sticker 1987

    Die Automatisierung im Produktionsbereich ab Beginn der 1980er Jahre gefährdete zunehmend auch "klassische" Frauenarbeitsplätze wie jenen der Bürokauffrau. 1983 kam bereits mehr als die Hälfte der als arbeitslos gemeldeten Frauen aus den Verwaltungs- und Büroberufen, den Handelsangestellten sowie dem Hotel- und Gaststättengewerbe. Bis heute gehört die Förderung gezielter Berufsplanung für Mädchen, der Erwerb technischen Grundwissens sowie laufende Qualifizierungsmöglichkeiten für Frauen zu den Maßnahmen zur Aufhebung des geteilten Arbeitsmarkts.
    Sticker 1987 (12 x 10 cm)

  • Sticker 1988
    Sticker 1988

    Gewerkschaften forderten in den 1980er Jahren die Einführung der 35-Stunden Woche bei vollem Lohnausgleich.
    Sticker 1988 (12 x 10 cm)

  • Flugzettel 1990
    Flugzettel 1990

    Angesichts der zunehmenden Lohnunterschiede und der steigenden Frauenerwerbstätigkeit wuchs der Druck auf die Gewerkschaftsführungen, eine aktive Mindestlohnpolitik zu betreiben. 1990 forderte der österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) erstmals die Einführung eines branchenübergreifenden 10.000 Schilling (Brutto-) Mindestlohns. Durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen wie jener der SPÖ-Frauenorganisation wurde das Thema der existenzsichernden Lohnarbeit erstmals in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert.
    Flugzettel 1990 (21 x 10 cm)

  • Sticker 1991
    Sticker 1991

    Eine 1991 vom Bundesministerium für Frauenangelegenheiten gestartete Öffentlichkeitskampagne sollte das gesellschaftliche Bewußtsein für die Gründe der geschlechtsspezifische Lohnschere und der ungleichen Aufteilung von Haus- und Familienarbeit zwischen Männern und Frauen schärfen. Heute hat sich die die Verteilung von Erwerbs- und Hausarbeit zwischen den Partnern zwar angeglichen, im Fall einer Familiengründung steigen Frauen nach der Geburt des ersten Kindes jedoch in der Regel für eine gewisse Zeit aus dem Erwerbsleben aus, um dann auf Teilzeitbasis wieder einzusteigen. Dieser Trend führt langfristig zu finanzieller Abhängigkeit und geringeren Pensionsansprüchen von Frauen.
    Sticker 1991 (21 x 15 cm)

  • Wandzeitung 1992
    Wandzeitung 1992

    In Österreich ist das "Gesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann bei der Festsetzung des Entgelts" seit 1979 in Kraft, es gibt seitdem keine eigenen "Lohntafeln" für die Geschlechter in den Kollektivverträgen mehr. Die Realität hinkt allerdings in vielen Bereichen den gesetzlichen Regelungen hinterher. In der Praxis klafft die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen noch immer überaus deutlich auseinander. Bei den unselbständig Erwerbstätigen erreichen Frauen im Mittel nur 60% der Männereinkommen.
    Wandzeitung 1992 (59 x 84 cm)